Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Sachsen

Mit 01.01 des Jahres 2023 wurde die Grunderwerbssteuer in Sachsen um 2 % erhöht. Somit muss der Käufer einer Immobilie zukünftig statt 3,5 % nun 5,5 % des Kaufpreises an das Finanzamt abgeben. Im bundesweiten Vergleich zählte Sachsen mit Bayern bis zum Jahreswechsel zu den Bundesländern mit den niedrigsten Grunderwerbssteuern. Die Grunderwerbssteuer fließt in die Steuereinnahmen der Länder und ist deshalb in jedem Bundesland individuell regelbar. Am stärksten werden Käufer übrigens mit 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und dem Saarland zu Kasse gebeten.

Die Grunderwerbssteuer fällt bei jedem Kauf und Tausch von Immobilien an, ausgenommen sind davon jedoch Schenkungen, Erbschaften, Verkäufe zwischen Verwandten ersten Grades und der Erwerb einer Immobilie unter 2.500 Euro Kaufpreis.

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