Zum 01.März 2023 startet die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“, kurz auch „KFN“.
Sie dient der Unterstützung umweltschonender Neubauprojekte in Form von zinsgünstigen Krediten. Diese Zinsverbilligung liegt lauttagesschau.dederzeit bei bis zu 4 Prozent und gilt neben der Errichtung von Neubauten auch für den Ersterwerb neu konstruierter Gebäude. Um die Klimanormen für die Effizienzhaus-Stufe 40 für ein Einfamilienhaus zu verwirklichen, fallen nach dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes etwa 25.000 Euro Mehrkosten an. Gemessen wird die Effizienz eines Gebäudes an einem sogenannten Referenzgebäude, welches die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Wird diese Stufe erreicht, können ein Nachhaltigkeitszertifikat und bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit beantragt werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG), welches bereits seit 2021 bei Realisierung einer Nachhaltigkeitsprüfung erhalten werden kann.
Dadurch kann die KFN zukünftige Neubauten attraktiver und erschwinglicher gestalten, anhand einer Zinsvergütung auf einen Betrag, welcher sich oberhalb der Kosten befindet.Zusätzlich dazu wurde für den 01. Juni 2023 der Einstand der neuen Eigentumsförderung für Familien geplant. Gemäß Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) bedeutet das für Familien mit einem geringeren Jahresgesamteinkommen als 60.000 Euro eine Hilfestellung in Form von zusätzlichen 10.000 Euro je Kind. Beide Programme widmen sich dem Beistand von Familien bei der Erfüllung des Traumes vom Eigenheim, denn die Lage für private Bauherren und Bauherrinnen hat sich in den letzten Monaten deutlich erschwert. Bei Anstreben eines Bau- oder Umbauprojektes sollten deshalb größere Geld- aber vor allem Zeitpuffer einberechnet werden. Aufgrund der nach RND bestehenden über 190.000 Leerstellen im Bereich des Baus sind Terminvereinbarungen, nahezu jedes Anliegen betreffend, äußerst langwierige Prozesse.
Im Jahr 2022 haben wir bereits zahlreiche Mietwohnungen sowie Gewerbeflächen erfolgreich vermieten können. Die Vermietungstätigkeit wollen wir auch im neuen Jahr 2023 intensivieren. Der Ausbau dieses Service wird durch die aktuell optimale Situation auf dem Vermietungsmarkt gestützt, denn aufgrund der eingeschränkten Neubautätigkeit ist die Suche nach Bestandsimmobilien in den letzten Monaten stark angestiegen. Hinzu kommt, dass bei diesen Immobilien kaum Leerstände zu verzeichnen sind, wodurch dank der hohen Nachfrage eine schnelle Vermietung ebenfalls begünstigt wird.
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Charmante und wunderschön gelegene Altbauwohnung mit Balkon Stollestraße in Leipzig Gohlis-Süd mit ca. 89 m² Attraktive Büroflächen mit ca. 465 m² im Handelshof Leipzig individueller und hochwertiger Innenausbau nach Mieterwunsch Stilvolle Altbauwohnung mit 2 Zimmern in der Könneritzstraße in 04229 Leipzig-Schleußig mit 61,48 m²Langfristiger Mietvertrag im Air Terminal Nord an der A9 in Wiedemar ca. 1.200 m² VerkaufsflächeGemütliche Altbauwohnung mit Balkon in Markkleeberg ca. 58 m² und 2 ZimmerLangfristige Vermietung von Lagerflächen im Landkreis Nordsachsen ca. 11.750 m² an namhaften MieterHochwertige Büro- und Hallenflächen nähe Flughafen Schkeuditz ca. 1.350 m²
Mit 01.01 des Jahres 2023 wurde die Grunderwerbssteuer in Sachsen um 2 % erhöht. Somit muss der Käufer einer Immobilie zukünftig statt 3,5 % nun 5,5 % des Kaufpreises an das Finanzamt abgeben. Im bundesweiten Vergleich zählte Sachsen mit Bayern bis zum Jahreswechsel zu den Bundesländern mit den niedrigsten Grunderwerbssteuern. Die Grunderwerbssteuer fließt in die Steuereinnahmen der Länder und ist deshalb in jedem Bundesland individuell regelbar. Am stärksten werden Käufer übrigens mit 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und dem Saarland zu Kasse gebeten.
Die Grunderwerbssteuer fällt bei jedem Kauf und Tausch von Immobilien an, ausgenommen sind davon jedoch Schenkungen, Erbschaften, Verkäufe zwischen Verwandten ersten Grades und der Erwerb einer Immobilie unter 2.500 Euro Kaufpreis.
Wir freuen uns, dass wir jüngst im Handelshof von Leipzig eine attraktive Büroeinheit an die FG Fröhlich & Gottas Hausverwaltung GmbH vermitteln konnten. Die Flächen mit ges. ca. 465 m² werden aktuell individuell und hochwertig ausgebaut und langfristig angemietet.
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Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Feststellungserklärung) kann ab dem 1. Juli 2022 abgegeben werden. Maßgeblicher Stichtag für alle Angaben ist der 1. Januar 2022. Fristende für die Erklärungsabgabe ist am 31. Oktober 2022. Sie werden rechtzeitig vor Beginn der Erklärungsabgabe ein Schreiben von Ihrem Finanzamt erhalten, in dem wichtige Informationen enthalten und Termine genannt sind.
Das sächsische Kabinett hat heute (31. Mai 2022) die Mietpreisbegrenzungsverordnung beschlossen. Für die Städte Dresden sowie Leipzig tritt mit der Veröffentlichung der Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt die sogenannte Mietpreisbremse in Kraft. Ab dann dürfen in den beiden Städten die zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses vereinbarten Mieten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die für eine Wohnung geltende ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem Mietspiegel der jeweiligen Stadt.
Die Einführung der sogenannten Mietpreisbremse war im Jahr 2019 im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Die Regelung soll auf angespannten Wohnungsmärkten überdurchschnittliche Steigerungen der Mietpreise bei Neuvermietungen verhindern.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 556d) bietet den Landesregierungen die Möglichkeit, per Rechtsverordnung befristet bis zum Ende des Jahres 2025 Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dort gilt dann die Mietpreisbremse.
Bereits im Juni 2020 hatte das Kabinett die Regelung zur abgesenkten Kappungsgrenze bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Mieten in bestehenden Mietverhältnissen dürfen demnach in Dresden und Leipzig innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Auch diese Regelung war im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Im Jahr 2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfindet.
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Auswirkungen, wurde der geplante Zensusstichtag um ein Jahr auf den 15. Mai 2022 verschoben. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder entwickeln derzeit Maßnahmen zur pandemiegerechten Durchführung der Personenerhebungen.
Das Besondere an den Zensusergebnissen ist, dass sie flächendeckend sehr kleinräumige Auswertungen ermöglichen. Damit liefern sie u. a. Bund und Ländern, Kreisen und Kommunen aussagekräftige Planungsdaten. Die Ergebnisse stehen allen Interessenten in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Forschung oder auch Privatpersonen zur Verfügung.
Nach mehr als sieben Jahren LAGLER/Makler Nutzung stellen wir aktuell gemeinsam mit InnoBrain Würzburg unser CRM auf die OnOffice CRM/Maklersoftware OnOffice um. Wir freuen uns auf viele Neuerungen für unsere Kunden und eine schnellere und direktere Kommunikation mit Ihnen.