Grundsteuerreform Sachsen

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Feststellungserklärung) kann ab dem 1. Juli 2022 abgegeben werden. Maßgeblicher Stichtag für alle Angaben ist der 1. Januar 2022. Fristende für die Erklärungsabgabe ist am 31. Oktober 2022. Sie werden rechtzeitig vor Beginn der Erklärungsabgabe ein Schreiben von Ihrem Finanzamt erhalten, in dem wichtige Informationen enthalten und Termine genannt sind.

Quelle: Freistaat Sachsen

Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.finanzamt.sachsen.de/grundsteuer-11198.html

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